(ὑποθήκη).
[1] rechtlicher Begriff
Juristisch
A. Griechisches Recht
Die h. (wörtlich “Unterlage”) begegnet im att. Recht als eine Belastung von Liegenschaften, Häusern, Unternehmen zur Sicherung von Darlehensforderungen. H.-Steine ( hóroi ) zeigten die hypothekarische Belastung an. Die h. war ein gemeingriech. Institut, die Kennzeichnung des belasteten Anwesens durch hóroi wurde jedoch außerhalb von Attika nur auf einigen we…