Im weiteren Sinne die allg. mil. Kommandogewalt eines beliebigen (auch nichtröm.) Befehlshabers; i.e.S. die mil. Befehlsgewalt der höchsten Beamten Roms (Consul, Praetor, Dictator, Magister equitum).
In der frühen Republik ist i. ein Teilaspekt der röm. Amtsgewalt (auspicium). Spätestens seit dem Ende des 4. Jh. v.Chr. führen außenpolit. Konflikte mit den Nachbarn zur Betonung und Hervorhebung der mil. Kompetenz der Oberbeamten (auspicium imperiumque: Plaut. Amph. 192; 196). In der späten Republik bezeichnet i. schließlich die gesamte Amtsgewalt, d…