Eigentlich “Auflage, Steuer” (Dig. 19,1,13,6; Cod. Iust. 1,51,11 und 12,52,3), seit dem 4. Jh. n.Chr. auch, seit dem 6. Jh. nur noch ein Begriff der Zeitrechnung.
Indictiones temporariae waren in der Kaiserzeit außerordentliche Getreidesteuern. Kaiser Diocletianus führte 287 einen alljährlichen, auf jeweils fünf Jahre festgesetzten Steuercensus ein, der zunächst ἐπιγραφή (epigraphḗ), nach 297 auch i. (ἰνδικτίων, indiktíōn) genannt wurde. Ein 15jähriger Steuerzyklus wurde 314 mit rückwirkend auf Sept. 312 festgelegtem Beginn eingefüh…