A. Historischer Überblick
1. Das altrömische Ius
I., der röm. Ausdruck für das Recht, hat im Laufe der über tausendjährigen Gesch. des röm. Staates erhebliche Wandlungen erlebt. Urspr. war i. wohl das Kriterium, nach dem sich erlaubte Freiheitsbetätigung, insbes. auch legitime Herrschaftsausübung (über Personen und Sachen) von der friedensstörenden Gewaltausübung (vis) unterschied. I. war also in moderner T…