(von iubere, anordnen). Eine einseitige Erklärung, die rechtlich als Befehl oder Ermächtigung wirkt. Im Privatrecht begegnet i. insbes. 1. als Weisung des Gewalthabers an Gewaltunterworfene (Sklaven bzw. Hauskinder), eine bestimmte Rechtshandlung vorzunehmen, z.B. etwas für ihn zu erwerben; 2. als Ermächtigung des Gewalthabers an einen Dritten, auf seine Rechnung mit einem Gewaltunterworfenen ein bestimmtes Geschäft abzuschließen (für das der Gewalthaber mittels actio quod iussu haftet); 3. bei der delegatio als Ermächtigung des Anweisenden an de…
Iussum(132 words)
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Meissel, Franz-Stefan (Wien), “Iussum”, in: Der Neue Pauly, Herausgegeben von: Hubert Cancik,, Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Consulted online on 05 June 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e604120>
First published online: 2006
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