(κλητήρ). Vom Wort her eine Person, die mit der Ladung zu einem Prozeß (klḗsis, prósklesis ) zu tun hat.
1. Im Attisch-Delischen Seebund luden staatlich bestellte klētḗres zu Prozessen, die im Zusammenhang mit den Tributen geführt wurden (IG I3 21,42 und 68,48/49: 426/5 v.Chr.; 71,39: 425/4 v.Chr.).
2. In Privatprozessen war die Ladung Sache des Klägers. In Athen wurden hierzu in der Regel zwei klētḗres zugezogen (detaillierte Regelung in Plat. leg. 846c entworfen), deren Namen auf der Klageschrift vermerkt wurden. Erschien der Geladene zum g…