I. Allgemein
Das lat. Wort l. bezeichnete in der rel.-administrativen Lehre der Landvermesser den Grenzweg zw. zwei Grundstücken, im mil. und polit. Sprachgebrauch (Tac. ann. 1,50; Frontin. strat. 1,3,10) die Grenze zw. röm. und nicht-röm. Gebiet (SHA Hadr. 12). In den vergangenen J. hat sich das seit dem 19. Jh. fast ausschließlich geltende…