(λογαριαστής, λογαριαστεύων, λογιστής). Seit dem 11. Jh.n.Chr. für die Kontrolle der öffentl. Ausgaben zuständiger Finanzbeamter in mehreren Ressorts der Zentral- und Provinzverwaltung des byz. Reiches. Alexios I. (1081-1118) führte einen mégas l. als obersten Aufseher über die staatl. Ausgaben ein, der zunächst neben dem sakellarios , später an dessen Stelle fungierte.
Bibliography
ODB 2, 1244f.
R. Guilland, Titres et fonctions de l'Empire byzantin, 1976, XXI (1969).