Lat. memoria (griech. mnḗmē) nimmt im Sinne von “dauerhaftes Zeugnis” Bezug auf die amtliche Ausfertigung von Urkunden (vgl. Aristot. pol. 1321b 39: mnḗmones).
Seit Augustus ist für die vielfältigen Amtstätigkeiten des Kaisers an seinem Hofe ein Amtsbereich a memoria anzunehmen. Dessen Leiter ist aber erst seit dem 2. Jh. n.Chr. als m.a.m. oder m. memoriae bekundet; bei diesem Titel bleibt es bis zur Spätant. (ILS 1672; Paneg. 9,11 Baehrens; Cod. Iust. 1,23,7,1). Der Büroleiter war urspr. Freigelassener, später Angehöriger des Rit…