Das Amt des m.e. (“Reiterführeramt”) war ein dem Dictator zugeordnetes, niemals selbständiges Amt. Es enthält wie die urspr. Bezeichnung des Dictators als magister populi (Cic. rep. 1,40,63; Varro ling. 5,82) das Wort magister (Wz. mag- = “Vorsteher, Anführer”) und den Hinweis auf die urspr. Funktion als Führer der Reiterei ( equites ).
Der m.e. wurde vom Dictator als untergeordneter Stellvertreter (Liv. 8,32,1-8) für die Zeit der Dictatur ernannt. Ernennung durch einen Consul (Cass. Dio 42,21) oder Wahl durch eine Volksversammlung…