A. Begriff
In der Regel ein durch Volkswahl bestimmter Träger staatlicher Gewalt, gleichzeitig aber auch das konkrete Amt oder im Pl. die Summe der einzelnen Ämter röm. oder peregriner Provenienz. M. ist aus magister (magis, “mehr”) hervorgegangen (Varro ling. 5,82; Dig. 50,16,57; Fest. p. 113 L.; CIL I2 401: mac[i]steratus). Inschr. ist der Begriff seit dem 4./3. Jh.v.Chr., lit. zuerst bei Plautus bezeugt (CIL I2 25: macistr[a]tos; I2 401; Plaut. Amph. 74; Pla…