A. Definition
Als Subst. zum Adj. maius (“zunehmend”, “größer”) bezeichnet m. allg. eine außergewöhnliche, fraglos überlegene und zu respektierende Macht und Würde, speziell 1. die Heiligkeit der Götter oder Gottes (Cic. div. 1,82; christl.: Cod. Iust. 1,1,1, pr.), 2. die patria potestas des pater familias gegenüber den ihm untergeordneten Verwandten und Sklaven (Liv. 4,45,8; Val. Max. 7,7,5; Cod. Iust. 6,20,12; s.u. B.) und bes. 3. die Hoheit des populus Romanus (C…