Der Begriff m. (gebildet aus manus und capere) bezeichnet eine Person, die die Hand auf eine Sache legt, um sie zu erwerben, sowie denjenigen, der eine Sache durch einen Pachtvertrag übernimmt oder bei einer öffentlichen Versteigerung erwirbt.
Der Begriff konnte auch auf Unternehmer angewendet werden, die Privatverträge abschlossen. Suetonius bezeichnet etwa den Urgroßvater von Vespasianus, den Vater des T. Flavius Petro, als m. operarum, der in Umbria ganze Mannschaften von Landarbeitern rekrutierte und sie als Saisonarbeiter an die Großgru…