begegnet erstmals bei Plinius (nat. 9,35,117 mancupatio) an Stelle von mancipium (mancupium) zur Bezeichnung eines röm. altzivilen Rechtsakts zur Begründung einer Gewalt über Personen ( mancipium ) oder Sachen ( dominium ).
Der Hergang der m. wird für das 2. Jh.n.Chr. wie folgt geschildert (Gai. inst. 1,119): Im Beisein von fünf Zeugen und einem Waagehalter (libripens), alle mündige röm. Bürger ( quirites ), spricht derjenige, der die Sache empfängt, aus: a) Er sage, daß er quiritischer Eigentümer sei, und: b) Die Sache solle ihm gekauft s…