[1] familienrechtlicher Begriff
Im röm. Recht der republikanischen Zeit wurde die matrona als rechtmäßige Ehefrau zunächst von der mater familias, der Ehefrau, die sich in der manus ihres Ehemannes befand und damit zu seiner Familie gehörte, unterschieden (Gellius 18,6,8-9); mit dem Verschwinden der Manus-Ehe (Ehe) fiel diese Unterscheidung, und seit Augustus ist in den Rechtstexten m. und mater familias austauschbar.
Gesellschaftlich dr…