(μέτοικος).
I. Definition
Die métoikoi, zugewanderte Fremde, die in einer griech. Stadt lebten, ohne deren Bürgerrecht zu besitzen, wurden in der polit. Theorie des 4. Jh.v.Chr. deutlich von den Bürgern einer pólis unterschieden, wie die folgende Feststellung zeigt: ‘Nur mit Einschränkungen nennen wir sie Bürger, so wie wir den Begriff auf Kinder anwenden…