(ὀλιγαρχία, “Herrschaft von Wenigen”, “Minderheitsherrschaft”). Allg.-griech. Bezeichnung für eine Verfassungsform, in der die polit. Macht oder wichtige Regierungskompetenzen einer sozial bzw. soziopolitisch qualifizierten Minderheit zustehen. Prägung und Verwendung des Begriffs o. hängt eng mit der Ausdifferenzierung des Terminus dēmokratía (gegenüber der älteren Bezeichnung isonomía für eine bürgerlich-konstitutionelle Verfassungsordnung) in den 60er J. des 5. Jh.v.Chr. zusammen.
Pindars dreifache Klassifizierung (Pind. P. 2,86-88…