I. Einleitung
Lat. ornamentum (= o.), “Zierde, Schmuck, Ausrüstung”, im Pl. “Auszeichnung” ( ornamenta ). In den Rechtsquellen der Kaiserzeit bezeichnet o. den überflüssigen Zusatz, der der voluptas (“Vergnügen”) dient, aber fest mit dem Bau verbunden ist. Zum o. gehören neben Gemälden, Gärten und Springbrunnen vor allem loricationes (Hypokaustenanlagen) und incrustation es (Marmorverkleidungen) [3…