I. Terminologie und Definition
Der mod. Begriff “Palast” leitet sich ab vom Palatin (Mons Palatinus), dem Hügel Roms, auf dem die Residenzen der röm. Kaiser standen. Als P. werden Bauanlagen bezeichnet, die einem Herrscher als Wohn- und Repräsentationssitz dienten. Je nach weiteren, dazukommenden Funktionen konnte er im Alt. verschiedene, von der jeweiligen Funktion abhängige Bezeichnungen haben.