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Pater familias
(703 words)

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Der Familienvater ist in Rom rechtlich gesehen die wichtigste Person der Familie (IV.B.), gleichsam ihr “König” [1. 75], als Inhaber von patria potestas und manus jedenfalls der Gewalthaber über Frau, Kinder (auch wenn sie erwachsen sind), Enkel und Sklaven. Als Autokrat der Familie ist er in ihr der einzige Träger von Rechten und Pflichten: Ihm allein gebührt alles Vermögen der Familie; nur er erwirbt Rechte aus Verträgen und anderen Geschäften, wird aber nur ausnahmsweise aus dem Handeln der Familien…

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Schiemann, Gottfried (Tübingen), “Pater familias”, in: Der Neue Pauly, Herausgegeben von: Hubert Cancik,, Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Consulted online on 02 June 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e909640>
First published online: 2006



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