A. Begriff
Gegenüber dem urspr. bedeutungsähnlichen Begriff familia (Familie IV. B.) verengte sich die Bed. von p. (etym. rekonstruiert aus patris munia, “Angelegenheiten des pater familias ”) auf die reinen Vermögensangelegenheiten, erweiterte sich aber in der jurist. Terminologie auf alle Rechtsgesamtheiten mit Vermögenscharakter, die im privat- oder öffentlichrechtl. Verkehr Bed. hatten, d.h. allg. im Sinne von “Sachvermögen”.