I. Alter Orient
A. Allgemeines
Der dem röm. Recht entstammende Begriff P. umfaßt die Rechtsstellung der Einzelperson im Rechtsverkehr, gegenüber der Familie und gegenüber der Ges.; je nach Definition sind Familien- und Erbrecht Bestandteile des P. Für die Keilschriftrechte als - im Gegensatz zum entwickelten röm. Recht - vorwiss. Rechtsordnungen handelt es sich um der Übung entspringende Rechtsinstitute; die hier verwendeten moder…