Von lat. piare = pium reddere, “reinigen”, “sühnen” (Plaut. Men. 517; Varro ling. 6,30), dann auch “versöhnen” (Plaut. Asin. 506; Verg. Aen. 6,379). P. bezeichnet zum einen die zur Verletzung der pax deorum führende, eine Sühnung erfordernde Handlung (Plaut. Truc. 223; Varro ling. 629), zum anderen den rituellen Akt der Sühnung eines solchen Verstoßes bzw. das zu diesem Zweck verwendete Opfertier (Cato agr. 139).
Da die korrekte Einhaltung von Vorschriften, Handlungen und Regeln zum wesentlichen Bestandteil röm. Kultausübung gehörte, war die …