(Übermaßforderung, vgl. Cod. Iust. 3,10) - oder häufiger: plus petere - ist eine röm. Rechtsfigur, die aufs engste mit dem kunstvollen Aufbau der formula im röm. Formularprozeß verbunden ist. Die p. führt zu Sanktionen bzw. Reaktionen des Prozeßrechts, die vom Prozeßverlust bis hin zu Korrekturen (wie heute noch bei den Kosten) innerhalb des Rechtsstreits reichen.
Laut Gaius [2] (inst. 4,53ff.; 68) unterscheidet das klass. röm. Prozeßrecht des 1.-3. Jh.n.Chr. zw. vier Erscheinungsformen der p.: re, tempore, loco, causa (sachlich, zeitlich, örtlich oder w…