(πολιτεία) kann entweder das Bürgerrecht eines oder mehrerer Bürger bezeichnen (Hdt. 9,34,1; Thuk. 6,104,2) oder den Zustand und die Beschaffenheit eines Staates, bes. seine formale Verfassung (Thuk. 2,37,2).
I. Bürgerrecht
Das Bürgerrecht eines griech. Staates war ein Privileg, das nur freien, erwachsenen Männern zustand, die von Bürgern abstammten: Gewöhnlich war die Herkunft von einem Vater mit p. erforderlich; das Bürgerrechtsgesetz unter Perikles [1] (451 v. Chr.) verlangte die Abstammung…