I. Die Bedeutung des Begriffs
Der lat. Begriff bezeichnet Politiker der späten röm. Republik, die erklärtermaßen mit Hilfe und zugunsten des Volkes ( populus ) handelten; eine begriffliche und häufig genug auch sachliche Unschärfe ergibt sich aber daraus, daß das zugrundeliegende Adj. popularis zunächst “zum Volk gehörig”, “das Volk angehend”, dann nebeneinander “populär” und “im Interesse des Volkes” be…