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Praeteritio
(149 words)

[English version]

(“Übergehung”). Nach röm. ius civile mußten alle sui heredes (Hauserben) im Testament erwähnt werden, indem sie entweder ausdrücklich als Erben eingesetzt oder enterbt ( exheredatio ) wurden. Söhne und postumi (Nachgeborene) beiderlei Geschlechts konnten nur unter Namensnennung (nominatim) wirksam enterbt werden, bei allen anderen (Töchtern, in manus -Ehe lebender Ehefrau, Enkel/innen usw.) genügte pauschale Enterbung (inter ceteros). Nichterwähnung (p.) führte bei Söhnen und postumi zur Nichtigkeit des Testaments mit all seinen Verfügungen;…

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Manthe, Ulrich (Passau), “Praeteritio”, in: Der Neue Pauly, Herausgegeben von: Hubert Cancik,, Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Consulted online on 27 March 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e1007340>
First published online: 2006



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