(“Probe”; “Prüfung”; “Beweis(führung)”).
I. Recht
Im röm. Recht subsumiert man unter p. ohne klare Trennschärfe die für jeden Zivilprozeß zentrale Phase der Beweiserhebung insgesamt, die Frage nach der Beweislastverteilung und schließlich auch die Liste der Beweismittel. Die von dem iudex (“Richter”) durchzuführende Beweiserhebung wird in den Juristenschriften kaum behandelt; sie galt nicht als Rechtsfrage. Die Verteilung der Beweislast wurde wohl nicht so streng wie heute beachtet, do…