(urspr. pro consule, “anstelle des consul ”: inschr. seit ILS 5945, d. h. 135 v. Chr. belegt; lit. z. B. Cic. Phil. 10,26; Liv. 8,23,12; zum Sprachgebrauch vgl. [1]; griech. ἀνθύπατος/anthýpatos) hieß in Rom ein staatl. Funktionär, der in seinem Amtsbereich außerhalb der Stadt die volle consularische Gewalt ( imperium ) ausübte, aber nicht befugt war, die Auspicien (auspicia; s. augures ) einzuholen (Cic. div. 2,76).
I. Republikanische Zeit
Wenn die Magistrate mit imperium nicht ausreichten, verlängert…