(urspr. pro quaestore, “an Stelle eines quaestor ”; griech. ἀντιταμίας/antitamías) hieß der Promagistrat, der in der späten Republik in röm. Provinzen an Stelle des gewählten quaestor Verwaltungsaufgaben übernahm:
1) Bei Tod oder vorzeitigem Ausscheiden des quaestor ernannte der Statthalter ein Mitglied seines Stabs (meist einen legatus ) zum p., z. B. Cn. Cornelius [I 25] Dolabella 80 v. Chr. den C. Verres (Cic. Verr. 2,1,41; 2,1,90).
2) Aus Mangel an quaestores wurden diese nicht selten nach dem städt. Amtsjahr als p. in eine Provinz entsandt (z. B. P. Se…