(προστιμᾶν), das “zusätzliche Schätzen” auf Antrag des Klägers. Im Prozeß wegen Diebstahls ( klopḗ ) hatte in Athen das Gericht die Möglichkeit, zusätzlich zur Geldbuße eine Ehrenstrafe zu verhängen. Der Dieb wurde fünf Tage und Nächte in den Stock eingeschlossen und an den Pranger gestellt (Lys. 10,15; Demosth. or. 24,114 und 146). Verm. geschah das p. in einer dritten Abstimmung, nachdem die Geschworenen bereits über die Schuld und die Geldbuße abgestimmt hatten.
Bibliography
A. R. W. Harrison, The Law of Athens, Bd. 2, 1971, 177
D. Cohen,…