(noch im mod. Juristen-Dt. “Vindikation”). Urspr. die - rituelle - Anlegung eines Stabes an eine Sache oder einen Sklaven, im röm. Recht der Prinzipatszeit die Klage des nicht besitzenden quiritischen (dem röm. Bürgerstand angehörenden) Eigentümers gegen den Besitzer auf Feststellung des Eigentums, Herausgabe und notfalls Geldverurteilung.
Die r. v. löste die altertümliche dingliche Sakramentsklage ( legis actio sacramento in rem) mit ihrem feierlichen Ritual vor dem Gerichtsherrn (König, Consul, Praetor) ab: Ein Anspruchsteller ergriff …