I. Alter Orient
Bei der Bewertung und Ahndung von T. wurde im alten Vorderasien nicht zw. Mord und Totschlag unterschieden. Im Grundsatz galten die Tötung wie auch die Anstiftung zur Tat und die Mitwisserschaft als Kapitaldelikte und wurden mit der Todesstrafe geahndet. Zusätzlich konnten das Eigentum und die (versklavten) Familienmitglieder des Täters wie auch andere Kompensationsleistungen an die Familie des Getöteten übergeben werden. Nach Aussage der Rechts-Slgg. kon…