[1] Vormundschaft
(lat. “Vormundschaft”, von tueri, “schützen”).
I. Begründung und Arten der Vormundschaft
Die t. kam im röm. Recht als t. über Unmündige (impuberes) und über Frauen (t. mulierum) vor und betraf Personen, die nicht der persönlichen Herrschaft des Familienvaters ( pater familias ) oder Ehemannes ( manus ) unterworfen und daher “eigenen Rechts” (sui iuris) waren. Als tutor legitimus (“gesetzlicher Vormund”) waren nach…