I. Allgemeines
A. Begriff
Rechtlich ist die U. eine rechtsgeschäftliche Erklärung in Schriftform; nach h. Auffassung handelt es sich um eine schriftlich verkörperte Willenserklärung, die geeignet und dazu bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und die den Aussteller erkennen läßt (z. B. [2; 8]). Allg. bezeichnet U. alle nicht-lit. oder halb-lit. T…