I. Definition
Unter V. werden im folgenden alle Baulichkeiten der griech.-röm. Ant. zusammengefaßt, die im Rahmen der sozialen, polit. oder rel. Organisation einer Gemeinschaft einen architektonisch definierten Ort für Interaktion und Kommunikation darstellten. Eine eindeutige Funktionsbestimmung oder exklusive Nutzung solcher V. ist dabei nicht immer gegeben. Bisweilen sind Architekturen oder bauliche Teilbereiche als V. zu bezeich…