I. Allgemeines
Ein V. ist die (u.U. stillschweigende) Einigung zw. zwei oder mehr Personen über einen zu erreichenden Rechtserfolg (z. B. Kauf als Austausch von Ware gegen Entgelt). Im Verhältnis zum Geschäftszweck sind zu unterscheiden der rechtlich direkt auf den Zweck ausgerichtete V., das davon formal unabhängige, “abstrakte” Rechtsgeschäft und das “nachgef…