I. Terminologie
Z. ist eine Abgabe auf Waren, die in einen Herrschaftsbereich eingeführt oder von dort ausgeführt werden. Die ant. Begriffe τὰ τέλη/télē (Pl.) und portorium können darüber hinaus auch Binnen-Z., Hafen-Z., Straßen-Z., Brückenmauten und Torgelder bezeichnen, wobei unter télē noch weitere Steuern verstanden wurden. Ebenso beschränkt sich der Gebrauch des lat. Begriffes vectigal nicht auf Z., sondern bezieht sich auch auf zahlreiche Steuern u…