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Administrativjustiz
(631 words)

Unter A. versteht man die im 19. Jh. außerhalb der ordentlichen Justiz stattfindende abschließende gerichtsähnliche Kontrolle von Maßnahmen der Polizei bzw. der Verwaltung. Ihre Wurzeln liegen in der »guten Policey« des 18. Jh.s, bei der Policey-Sachen von gerichtsähnlichen »Policey-Collegien«, der sog. Kammerjustiz (Kameraljurisprudenz), entschieden wurden. Mit den Verwaltungsreformen zu Beginn des 19. Jh.s wurden die Aufgaben der »guten Policey« von der Verwaltung übernommen. Mit A. bezeichnete man nun gerichtsähnliche Entscheidungsinstanzen innerhal…

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Pahlow, Louis, “Administrativjustiz”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 26 September 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_237259>
First published online: 2019



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