Das Recht zur Erteilung von A. G. ist den Universitäten kraft Gewohnheitsrecht zugewachsen oder durch kaiserliche oder päpstliche Privilegien verliehen worden (Akademische Freiheit). Es zählte zu wesensbestimmenden Klassifikations- und Identifikationsmerkmalen einer nzl. Universität. Die Grade strukturierten ursprünglich das mehrstufig (lat. gradus: »Stufe«) angelegte Universitätsstudium, das im höchsten Fall aus vier aufeinander aufbauenden Studi…