Das Wort Aktie (= A.; von lat. actio, »klagbarer Anspruch«) im Sinne von »Anteilsschein« kam über die Niederlande als Lehnwort ins Deutsche. Dies erklärt sich dadurch, dass aktienmäßige Beteiligungen zuerst in den Niederlanden vorkamen. A. bezeichnet das Rechtsverhältnis des Aktionärs gegenüber der Aktiengesellschaft (= Ag.). Die A. repräsentiert sowohl einen Teil des Grundkapitals als auch ein Anteilsrecht des Aktionärs. Durch die A. werden heute sowohl…