A. (auch: Gemeine, Gemeinheit) war rechtlich der Grund und Boden einer Gemarkung, der sich nicht in privatem, sondern in gemeinschaftlichem Besitz befand (Weide, Wald, Wege und Wasser). Temporärer A.-Nutzung unterlag das Acker- und Wiesenland in der Brachzeit (Brache) vor und nach der Bestellung. Ökonomisch betrachtet waren es die Nutzflächen, die extensiv bewirtschaftet und daher kollektiv genutzt wurden, im Unterschied zu den intensiv und individuell b…