Als A. bezeichnet man die Überführung von gemeinschaftlich bewirtschaftetem Boden (vgl. Allmende) in individuelle Nutzung, meist verbunden mit der Verwandlung von Gesamthandsbesitz in Privateigentum (Eigentum). A. konnten Weiden, Heiden, Almen, Wälder, Gewässer, Moore, manchmal auch Äcker und Wiesen betreffen, die sich im Besitz von Gemeinden oder Körperschaften befanden.
Vom späten MA bis ins 18. Jh. erfolgten Privatisierungen überwiegend in kleinen Schritten, indem sich Neusiedler, Bauern oder Gutsbesitzer (Gutsbesitz) einzelne Parzellen aus den Gemeindeländ…