Den dt. Begriff A. zeichnet bis heute ein weites Bedeutungsspektrum aus, das die vielfältigen Bezüge und Kontexte vormodernen Verwaltungshandelns bewahrt (Verwaltung). Es reicht von der Wahrnehmung einer spezifischen Funktion über die Bezeichnung eines territorialen Verwaltungsbezirks bis hin zu einer Behörde oder einem Gebäude, in dem nachgeordnete Verwaltungsbehörden residieren. Als Resultat frühnzl. Entwicklungen lässt sich diese semant…