Ä. war in der Frühen Nz. sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich ein recht weit verbreitetes Phänomen, da einerseits viele Ämter (Amt) faktisch als das nutzbare Eigentum ihres Inhabers betrachtet wurden und andererseits die Veräußerung von Hoheitsrechten jeder Art nicht nur in Zeiten akuter fiskalischer Krisen ein beliebtes Mittel war, die Einkünfte des Staates zu vergrößern (Staatsfinanzen). Dabei gilt es jedoch zu unterscheiden zwischen dem …