Während A. im MA den Inhaber eines Amtes gleich welcher Art bezeichnete, wurde der Begriff in der Frühen Nz. v. a. für die Vorsteher der seit dem 13. Jh. aufkommenden landesherrlichen Amtsbezirke verwendet. Vielfach jedoch auch als Bezeichnung für die Richter an den Patrimonialgerichten (Patrimonialgerichtsbarkeit) des Adels gebräuchlich, stellt A. einen Sammelbegriff für die Amtsträger in der örtlichen Justiz und der Lokalverwaltung dar [6]; [10]. Im Gegensatz zum Inhaber eines Lehens handelte es sich beim A. eindeutig um einen Träger delegierter Herrschaft, de…
Amtmann(827 words)
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Brakensiek, Stefan, “Amtmann”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 27 September 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_239078>
First published online: 2019
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