Unter dem Begriff der A. (von lat. annectere, »anknüpfen«, »verbinden«) versteht man seit dem späteren 19. Jh. die Aneignung oder Einverleibung (Inkorporation) fremden Staatsgebietes oder eines ganzen Staates durch einen Staat, sei es im Krieg oder im Frieden. Es handelt sich um eine Ausdehnung der territorialen Souveränität eines Staates auf ein ihm bisher nicht unterstehendes Gebiet, die grundsätzlich die Frage des privatrechtlichen Eigentums an Grund und Boden…