Als A. bezeichnet man die Ausstattung, die ein regierender Fürst von der Landesherrschaft ausgeschlossenen Familienmitgliedern gewährte, um ihnen einen standesgemäßen Unterhalt zu ermöglichen. Der Begriff A. geht auf das mittellat. apanagium (auch appanamentum, von appanare, »ausstatten« zurück. Im dt. Sprachraum taucht der Begriff erst im 16./17. Jh. auf, das Institut der A. ist aber älter. Weitere Bezeichnungen sind Deputat, Erbgebührnis, Landesportion, Pension etc.
Die Einrichtung der A. entstand im Zuge der Individualsukzession und der Durchsetzung des Primogenitur…