Als A. wird bezeichnet, wer einen mündlichen oder schriftlichen Auftrag oder Vertrag auf Lieferung von materiellen und geistigen Gütern oder auf Erbringung von Dienstleistungen abschließt. Im Bereich der bildenden Kunst, Literatur und Musik erweisen sich die Verhältnisse zwischen A. und Auftragnehmern in der Nz. als sehr vielfältig und lassen sich nur teilweise mit den Bedingungen des allgemeinen Warenverkehrs vergleichen. Die Entwi…