Unter dem Begriff der A. werden spätestens seit dem 18. Jh. Rechtsvorschriften zusammengefasst, die den Luxus (insofern auch Luxusgesetze), aber auch allgemein den Konsum beschränken und damit verbundene Verhaltensweisen regulieren sollen.
1. Regelungsgegenstände und Verbreitung
A. stellen ein nach Zahl und Vielfalt völlig unüberschaubares Korpus von Rechtsquellen der Frühen Neuzeit dar (freilich gab es vergleichbare Maßnahmen bereit…